Evangelische Kirchengemeinde Übersee-Bergen-Grabenstätt
Evangelische KirchengemeindeÜbersee-Bergen-Grabenstätt

Die Kandidaten stehen fest!

 

Es haben sich nun insgesamt 9 Kandidatinnen und Kandidaten gefunden, die sich zur Wahl stellen möchten - hierfür vielen Dank!

 

Alle Kandidaten werden sich Ihnen im nächsten Gemeindebrief (gültig von August - November)mit einem Foto und einem Text vorstellen. 

 

Ausserdem ist im Gottedienst am Sonntag, 29. September 2024 um 10.00 Uhr in Übersee die offizielle und persönliche Vorstellung von jeder Person geplant.

 

Folgende Personen sind bereit, sich am 20. Oktober 2024 zur Wahl zu stellen:

 

1. Margarete Berger, Übersee

2. Juliette Büttner, Bergen

3. Sandra Hatzel, Bergen

4. Thomas Hofmann, Bergen

5. Helmut Homm, Bergen

6. Lars Lettmayer, Bergen

7. Heidi Loew, Grassau

8. Ulrike Seibold, Bergen

9. Hermann Tontsch, Grabenstätt
 

Übersee, 10. Juni 2024/SH

 

1. Kanzelabkündigung am 24. März 2024

 

Liebe Gemeinde,
 

die sechsjährige Amtsperiode des Kirchenvorstands geht im Herbst zu Ende. Am 20. Oktober ist Kirchenvorstandswahl.
Kirchenvorstandswahlen sind wichtige Stationen im Leben unserer Gemeinde.
• Die Wahlvorbereitungen bieten Anlass, der Öffentlichkeit zu zeigen, wofür unsere evangelische Gemeinde an diesem Ort steht.
• Diejenigen von Ihnen, die bereit sind zu kandidieren, setzen ein Zeichen, wofür sie mit Zeit, Kraft und Ansehen stehen.
• Sie alle können am Wahltag mit bestimmen, wer mit welchen Zielen in den nächsten sechs Jahren unsere Gemeinde leiten soll.


Hier nun die wichtigsten Informationen zur Wahl:
Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen.
Wählbar sind Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.
Bitte, denken Sie mit über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten nach. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, sich für den evangelischen Glauben einzusetzen.
Für die Wahl wurde vom Kirchenvorstand ein Vertrauensausschuss berufen. Er stellt den Wahlvorschlag auf. Alle Gemeindemitglieder können dafür Kandidatinnen und Kandidaten benennen.
Wenn ein wählbares Gemeindemitglied von einer bestimmten Zahl Wahlberechtigter schriftlich vorgeschlagen wird, muss es in den Wahlvorschlag aufgenommen werden.


Die Kirchenleitung hat eine allgemeine Briefwahl vorgesehen, das heißt, dass alle Wahlberechtigten ihre kompletten Wahlunterlagen mit der Post bekommen. Sie können damit in das Wahllokal kommen oder direkt ohne Antrag ihre Briefwahl
durchführen.


Über diese und andere Einzelbestimmungen zum Wahlverfahren unterrichten wir Sie auch im Gemeindebrief und auf unserer Hompage. Auskunft erhalten Sie selbstverständlich auch im Pfarramt.
Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten richten Sie bitte bis spätestens 30. April 2024 an den Vorsitzende/n des Vertrauensausschusses :  Pfarrer Rudolf Scheller, Grassauer Straße 19, 83236 Übersee.

Der Vertrauensausschuss

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